ZWS für alleinerziehende Studentin?

Christian @, Dienstag, 14.08.2007 (vor 6345 Tagen) @ shinyshoes

Hallo,
dann dürfte ja alles klar sein.
Ich habe keine Ahnung, wie fix die Behörden in Kassel arbeiten.
Die Frist beginnt mit dem Anmelden der Nebenwohnung. Eine Wartezeit von bis zu drei Monaten dürfte normal sein - es gibt aber auch Städte, die brauchen in Einzelfällen mehr als zwei Jahre.
Außerdem wäre es denkbar, dass die Stadt Personen, die mit Nebenwohnung in einem Zimmer in einem Studierenden-Wohnheim gemeldet sind, überhaupt nicht anschreibt. Ein Zimmer ist schließlich keine Wohnung. Man muss schon sehr schäbig eingestellt sein, wenn man einen „umschlossenen Raum, der zum Schlafen genutzt wird“ als eine Wohnung definiert, deren Nutzer dadurch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit demonstriert. Nur im Melderecht hat man das aus ersichtlichen Gründen anders definiert.
Also, abwarten und Tee trinken.
Gruß


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