ZWS für alleinerziehende Studentin?

shinyshoes @, Donnerstag, 11.10.2007 (vor 6287 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
vielen lieben Dank für deine interessante Antwort. Ich werde so verfahren, wie du es geschrieben hast und melde mich wieder, wenn ich einen Bescheid bekomme. Mittlerweile bin ich da auch sehr kampflustig und würde es letztendlich (vor allem nachdem ich an vielen Stellen nachgelesen habe) gerne auf einen Prozess ankommen lassen ;-)

Sehr interessant finde ich in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes noch, dass sie explizit auf folgendes hinweisen hinweisen: "Danach ist unter einer Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass sie die Führung eines selbständigen Haushalts auf Dauer ermöglichen.Dazu ist es u.a. erforderlich,dass die Wohneinheit eine nach der Verkehrsauffassung zu bestimmende bestimmte Fläche nicht unterschreitet, die Räume eindeutig von anderen Räumen baulich getrennt sind und in sich eine abgeschlossene Einheit bilden, einen eigenen Zugang aufweisen sowie mindestens aus einem Zimmer, Bad und WC und Flur und Kochgelegenheit bestehen. Dagegen ist ein 13 Quadratmeter großes Appartement in einem Wohnheim mit Gemeinschaftsküche keine Wohnung im Sinne des Steuerrechts" besteht.

In der eigenen Kasseler Satzung steht hingegen, es handelt sich um eine Wohnung, wenn mehreren Auszubildenden , die zur Ausbildung in Heimen untergebracht sind (Studentenwohnheime etc.) eine gemeinsame Küche und sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen.

Das ist ja schon an Ignoranz kaum zu überbieten.


Und eben auf dieses Urteil könnte ich mich auch berufen, denn auch ich habe "nur" ein Zimmer und muss mir Bad und Küche teilen.


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