ZWS für alleinerziehende Studentin?
Hallo,
vergessen wir den Teil des Lüneburger Urteils mit dem Sozialstaatsprinzip ganz schnell. Der zieht einfach nicht.
Melderechtlich ist es richtig, die bisherige Wohnung als Hauptwohnung zu melden und das Zimmer in Kassel als Nebenwohnung.
Damit wird die Stadt Kassel irgendwann eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ (oder wie immer sie das nennt) fordern. Dabei ist dann entscheidend, ob Du die „Wohnung im Haus der Eltern“ innehast. „Innehaben einer Wohnung“ bedeutet in ständiger, gefestigter Rechtsprechung die „tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis“ über eine Wohnung zu haben, oder, anders ausgedrückt, berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung zu besitzen“. Dafür ist es nicht erforderlich, Miete zu zahlen oder einen Mietvertrag abgeschlossen zu haben - und umgekehrt. Wenn Deine Eltern bestätigen können, dass sie Dir den Wohnraum in ihrem Haus zur Nutzung überlassen, sich selbst aber die Verfügungsgewalt vorbehalten haben, hast Du die melderechtliche Hauptwohnung nicht inne. Das Zimmer im Studentenwohnheim kann infolgedessen keine Zweitwohnung sein.
Das entspricht auch der Kasseler Satzung, die festlegt: „Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat.“
Was nichts anderes bedeutet,, dass jemand mehr als eine Wohnung innehaben muss, um eine Zweitwohnung zu haben.
, Wenn das mit der fehlenden Verfügungsgewalt so stimmt, ergibt sich daraus, dass Du nach der Kasseler Satzung von Rechts wegen nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kannst.
Außerdem hat Kassel keine Wohnungsdefinition in der Satzung - es ist also fraglich, ob sie ein Zimmer in einem Studentenwohnheim überhaupt als Wohnung ansehen (wie es so viele schäbige Kämmerer tun). Allerdings habe ich keine Erfahrung mit der Vorgehensweise der Kasseler Behörden. Vielleicht kann jemand ihm Forum da was zu beitragen>
Immer unter der Voraussetzung, dass das mit der fehlenden Verfügungsgewalt so stimmt, hast Du eigentlich nicht zu befürchten. Es ist außer der Meldung mit Nebenwohnung auch nichts zu veranlassen. Kommt von der Stadt dann die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer, kannst Du angeben, dass die Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sine der Satzung ist, weil Du die Hauptwohnung nicht innehast, sondern bei Deinen Eltern lebst. Wenn dann trotzdem ein Steuerbescheid kommt - was nicht auszuschließen ist - musst Du Widerspruch einlegen - dazu ggf. hier wieder melden. Das kann aber noch dauern.
Rechtsanwalt ist zur Zeit noch nicht erforderlich. „Fügen“ solltest Du dich aber auch nicht so einfach.
Noch Fragen>
Gruß
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