ZWS für alleinerziehende Studentin?
Hallo,
erst Mal herzlichen Dank für den Hinweis auf das Urteil des VG Kassel. Bei der Klage kann es sich sehr wohl um einen Studenten handeln, der in einem Wohnheim wohnte. Aber es ist trotzdem für Dich ziemlich belanglos.
Ich habe mir Satzung, Erklärung und Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen noch mal ganz frisch angeguckt und muss verblüfft zugeben: Die Stadt ist immer noch so dreist wie in der Zeit, als ein Herr Eichel dort Oberbürgermeister war.
Die Stadt darf von Dir nicht einmal auf der Grundlage ihrer Satzung eine Zweitwohnungsteuer verlangen. Wie haben bereits festgestellt, dass Du mit Deiner Tochter im Haus Deiner Eltern lebst, ohne dort eine eigene Wohnung innezuhaben. Da Du Dich dort vorwiegend aufhältst/aufhalten wirst, ist das Deine melderechtliche Hauptwohnung, das Zimmer im Wohnheim ist melderechtskonform Deine Nebenwohnung. Nach § 2 Abs. 2 der Satzung ist eine Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Das ist korrekt so, bedeutet aber im Klartext - und bisher hat da noch kein Gericht anders entschieden, dass Du die Hauptwohnung (= Erstwohnung) innehaben musst, um überhaupt eine Zweitwohnung haben zu können. Deine Wohnung in Kassel - die Du als Mieterin innehast - ist und bleibt mangels Erstwohnung eine schlichte, nicht steuerbare Nebenwohnung.
Der Haken, und die Dreistigkeit der Stadt Kassel liegen nun darin, dass die Stadt mit einem miesen Trick Nebenwohnungen besteuern will, obwohl ihre Satzung das nicht hergibt. Denn in den Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen wird plötzlich die Nebenwohnung mit der Zweitwohnung gleichgesetzt und auch noch mit dem in diesem Zusammenhang völlig irrelevanten „Zweitwohnsitz“ hinterlegt. Diese - wohl bewusste - Sprachverwirrung setzt sich dann in der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer fort. Da wird bei der Hauptwohnung nur nach der Adresse gefragt, und dann geht es nur noch um die „Zweitwohnung“ (die in Wirklichkeit nur eine Nebenwohnung ist) - die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse werden überhaupt nicht abgefragt und folglich auch nicht geprüft. Wer im guten Glauben dieses Fragebogen ausfüllt, hat eine Steuerbescheid an der Backe, bevor er „KA… „ sagen kann.
So, das war eine Erläuterung zu der Vorgehensweise dieser Stadtverwaltung.
Was bleibt Dir zu tun>
Mit Recht weist die Stadt darauf hin, dass die „Erklärung zur ZWSt“ abgegeben werden MUSS. Darauf hat sie Anspruch, und man sollte Sie beim Wort nehmen - so wie es geschrieben steht. Fülle also wie folgt aus:
- alle Angaben zur Person
- kreuze bei „Angaben zur Zweitwohnung, 07“ das Kästchen „Sonstiges“ an und trage ein: „Ich habe keine Zweitwohnung inne (§ 2 Abs. 2 Ihrer Satzung)“
- Datum und Unterschrift (womit Du nur bestätigst, dass Du die Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast).
Alle übrigen Felder solltest Du entwerten, da sie sich ja nur auf die „Zweitwohnung“ beziehen, die Du ja nicht innehast.
Dann hat die Stadt Kassel den Schwarzen Peter und muss sich irgendwie erklären. Wie sie das tun wird, ist zu erahnen. Aber sie wird immer schlechte Karten haben. Sollte sie das tun, was Städte in ihrer grenzenlosen Arroganz in solchen Fällen zu tun pflegen, bekommst Du irgendwann einen auf Schätzung beruhenden Steuerbescheid, gegen den Du Widerspruch einlegen musst. Dazu brauchst Du immer noch keinen Anwalt. Formulierungshilfe gibt es hier.
Sollte ich mich bei der Einschätzung des städtischen Verwaltungsgehabes geirrt haben, hörst Du überhaupt nichts mehr von der Stadt. Was allen viel Arbeit und Ärger ersparen würde.
Also, lasse Dich nicht ins Bockshorn jagen, gebe der Stadt Kassel, was der Stadt Kassel ist und studiere in Ruhe weiter. Noch gibt es keinen Grund zur Beunruhigung.
Noch Fragen
Gruß
Christian
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