Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)

Christian @, Dienstag, 21.08.2007 (vor 7008 Tagen) @ Kaimon

Hallo,

die Stadt Köln fühlt sich im Recht - so einfach ist das. Sie hat folgendes Hirngespinst entwickelt: Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, kann als Inhaber einer Zweitwohnung besteuert werden. Die tatsächlichen und rechtlichen Wohnverhältnisse sind unerheblich.

Wenn der Steuerbescheid vorliegt, hilft nur noch: Widerspruch einlegen. Das muss sein, sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Die Frist läuft mit Eingang des Steuerbescheides. Im Widerspruch noch mal den Sachverhalt schildern und gegen den Steuerbescheid und die Satzung als solche sowie gegen die Höhe des Betrages (falsche Schätzung) protestieren.
Dieser Widerspruch wird vermutlich abgelehnt mit dubiosen Hinweisen auf Entscheidungen des BFH (bei denen es um andere Sachverhalte geht). Dann steht die Klage beim VG Köln an. Daran dürfte kein Weg vorbeiführen, wenn Du Dein Geld wieder sehen willst.
Ich setze mal voraus, dass Du während Deines Studiums in Köln die Hauptwohnung bei Deinen Eltern hattest und dort keine Verfügungsgewalt über Deinen Wohnraum hattest.
Die gegenwärtigen Mieter/Eigentümer Deiner vorgeblichen Nebenwohnung werden Dir doch sicher bestätigen können. dass Du nie bei Ihnen gewohnt hast. Da genügt übrigens der Zeitraum ab 1.1.2005 (Datum des Inkrafttretens der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Köln. Da würde ich mich vorausschauend schon Mal an die wenden.

Es gibt zwei Beschwerdestellen für dieses Verhalten.
- den Petitionsausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen,
- den Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Düsseldorf.
Beide solltest Du anschreiben. Die Anschriften findest Du im Internet. Obwohl ich vermute (Berufspessimist) dass das Ganze nichts bringt. Beide werden ihr tiefes Bedauern ausdrücken, auf den Rechtsweg verweisen und nichts unternehmen. Aber anschreiben sollte man die Stellen trotzdem.

Noch Fragen

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion