Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)

Orsolo, Samstag, 08.09.2007 (vor 6779 Tagen) @ Christian

Hi Christian,

» Habe mir den Artikel im Kölner Stadtanzeiger mal angeschaut. Das Problem
» dabei ist, dass Herr Josef Rainer Frantzen
» - das Melderecht und
» - die eigene Satzung nicht kennt.:-(

Da bin ich ja mal gespannt, ob der arme Sachbearbeiter mir dies bestätigen muss :-) In meiner Antwortschreiben habe ich mich u.a. auf seinen Dienstherren gestützt.

» 1. So gibt es beispielsweise Fälle, wo Kölner nach dem Umzug in eine
» eigene Wohnung innerhalb Kölns das Elternhaus als Nebenwohnung angegeben
» haben (Zweitwohnsitz ist deswegen schon nicht möglich, weil Köln in diesem
» Fall der einzige Wohnsitz ist). Da ist es vom Melderecht durchaus zulässig,
» wenn auch u.U. nicht zwingend vorgeschrieben, sich mit Nebenwohnung zu
» melden.

Aha. Wenn ich nach dem Melderecht nicht zur Meldung verpflichtet bin, dann handelt es sich doch um eine Verletzung der allg. Gleichbehandlung!>

» Akkurat ist allerdings die Feststellung Reiner
» Josefs, dass die Kölner nicht einsehen wollen, eine Zweitwohnungssteuer zu
» zahlen - so weit reicht der preußische Einfluss dann doch nicht.

Der Grundgedanke der Zweitwohnungssteuer ist unabhängig der Betrachtung all der anderen bereits erhobenen Steuern und der Verschwendung von Steuergeldern durchaus nachvollziehbar. Allerdings nicht, wenn beide Wohnungen innerhalb der gleichen Kommune liegen.
Spätestens bei der Betrachtung der Korruptionsskandale Kölns (eine Suche nach "Oppenheim-Esch" und "Köln" ist da sehr erhellend), die für den Steuerzahler unabsehbare finanzielle Belastungen bedeuten, bekomme ich schlicht und einfach das kotzen. Übertroffen wird dies nur noch, wenn ich wieder irgendwelche Idioten unserem OB zujubeln sehe, weil der irgendein Bändchen durchschneidet oder versucht einen Grundstein zu legen. Als gebürtiger Kölner muss man sich einfach schmämen.

» 2. Die Steuer wird in Köln auch erhoben, wenn jemand überhaupt keinen
» Aufwand für die Nebenwohnung betreibt (z.B. weil sie ihm unentgeltlich
» überlassen wurde bzw. er sie unentgeltlich nutzt). Nachzulesen in § 2 Abs.
» 1 C9 der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung. Her irrt Rainer Josef sich
» schlicht.

$2, Abs.4 besagt aber, das eine Nebenwohnung auch bewohnt werden muss! Dies macht so ausnahmsweise mal Sinn. Seit bald zwei Jahren versuche ich dem Kassen- und Steueramt klar zu machen, dass eben dies bei mir nicht der Fall ist.

» Was seine Unwissenheit angeht ist Rainer Josef allerdings in bester
» Gesellschaft. Sein OB wollte ohne „vertiefende Information“ partout nicht
» einsehen, dass ein Kölner Bürger Zweitwohnungsteuer zahlen muss („Das kann
» nicht sein!“). Ob man ihm das inzwischen erklärt hat, entzieht sich meiner
» Kenntnis.

Der Mann muss sich um größere Skandale kümmern. Der hat für so etwas keine Zeit.

» Na, gut, für mich ist er auf keinen Fall wählbar.

Er ist weder wähl- noch tragbar.

» Und Rainer
» Josef hat Glück, dass er nicht mein Mitarbeiter ist. :-D

Was für eine schöne Vorstellung :-)

» Belustigend ist natürlich auch. dass die Stadt Köln auf der Zählung der
» „wohnhaften Bevölkerung“ beharrt und eifrig die Nicht-Bürger mitzählt, die
» in einer ordnungsgemäßen Bevölkerungsstatistik nichts zu suchen haben. So
» leid es mir tut - nach der allein maßgeblichen Zahl der mit alleiniger
» oder Hauptwohnungen gemeldeten Einwohner (= Bürger) - ist Köln eben KEINE
» Millionenstadt. :-P Der OB mag sich trösten: Düsseldorf ist es noch viel
» weniger.

Ich glaube, er tröstet sich mit ganz anderen Millionen.

» Na ja, jetzt ist in dieser Frage erstmalig das Bundesverwaltungsgericht
» dran. Das ist bei der Zweitwohnungsteuer zwar auch nicht gerade
» trittsicher, aber vielleicht klappt es diesmal.

Ich weiß nicht, ob diesdies Grund zur Hoffnung gibt, oder einfach nur traurig ist.

Mit besten Grüßen
Orsolo


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