Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Hallo Orsolo,
der Einladung kann ich einfach nicht widerstehen.
Habe mir den Artikel im Kölner Stadtanzeiger mal angeschaut. Das Problem dabei ist, dass Herr Josef Rainer Frantzen
- das Melderecht und
- die eigene Satzung nicht kennt.
1. So gibt es beispielsweise Fälle, wo Kölner nach dem Umzug in eine eigene Wohnung innerhalb Kölns das Elternhaus als Nebenwohnung angegeben haben (Zweitwohnsitz ist deswegen schon nicht möglich, weil Köln in diesem Fall der einzige Wohnsitz ist). Da ist es vom Melderecht durchaus zulässig, wenn auch u.U. nicht zwingend vorgeschrieben, sich mit Nebenwohnung zu melden. Es stört allerdings - und ausschließlich - die Verwaltung bei der Steuererhebung. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität muss der Kölner Bürger deswegen also seine Lebens- und Wohnverhältnisse ändern oder lügen und seine durchaus melderechtskonforme Nebenwohnung (die er sehr wohl - wenn auch gelegentlich -, zum Wohnen und Schlafen nutzt) abmelden. So will es Rainer Josef, und der Wille der Verwaltung ist für den Bürger Gebot. Der traurige Witz dabei ist; Die Kölner tun es scharenweise. Da scheint wider Erwarten doch ein bisschen von der Zucht und Ordnung und dem Respekt vor der Obrigkeit hängen geblieben zu sein, die Preußens einstmals den Bewohnern ihrer Rheinprovinz einzuhauchen versuchten. Akkurat ist allerdings die Feststellung Reiner Josefs, dass die Kölner nicht einsehen wollen, eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen - so weit reicht der preußische Einfluss dann doch nicht.
2. Die Steuer wird in Köln auch erhoben, wenn jemand überhaupt keinen Aufwand für die Nebenwohnung betreibt (z.B. weil sie ihm unentgeltlich überlassen wurde bzw. er sie unentgeltlich nutzt). Nachzulesen in § 2 Abs. 1 C9 der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung. Her irrt Rainer Josef sich schlicht.
3. In einem anderen Zusammenhang hat Rainer Josef sogar mal behauptet, dass in Köln Zweitwohnungsinhaber auch dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen würden, wenn sie nicht mit dieser Wohnung als Nebenwohnsitz gemeldet sind. Der babylonischen Sprachverwirrung, die er damit anrichtet, ist er längst selbst zum Opfer gefallen. Aber es stimmt auch sonst nicht. In Köln werden Zweitwohnungsinhaber nur dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen, wenn sie für ihre Zweitwohnung mit Nebenwohnung gemeldet sind (Ausnahme: Der Zweitwohnungsinhaber bittet die Stadt ausdrücklich darum bzw. zwingt sie dazu).
Was seine Unwissenheit angeht ist Rainer Josef allerdings in bester Gesellschaft. Sein OB wollte ohne „vertiefende Information“ partout nicht einsehen, dass ein Kölner Bürger Zweitwohnungsteuer zahlen muss („Das kann nicht sein!“). Ob man ihm das inzwischen erklärt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Na, gut, für mich ist er auf keinen Fall wählbar. Und Rainer Josef hat Glück, dass er nicht mein Mitarbeiter ist.
Belustigend ist natürlich auch. dass die Stadt Köln auf der Zählung der „wohnhaften Bevölkerung“ beharrt und eifrig die Nicht-Bürger mitzählt, die in einer ordnungsgemäßen Bevölkerungsstatistik nichts zu suchen haben. So leid es mir tut - nach der allein maßgeblichen Zahl der mit alleiniger oder Hauptwohnungen gemeldeten Einwohner (= Bürger) - ist Köln eben KEINE Millionenstadt.
Der OB mag sich trösten: Düsseldorf ist es noch viel weniger.
Eine kleine Ergänzung noch: Meine Feststellung:
WER MIT NEBENWOHNUNG GEMELDET IST, IST STEUERPFLICHTIG!
beschreibt akkurat die Wirkung der so genannten Zeitwohnungsteuersatzungen, die an das Melderecht anknüpfen. Ob das so rechtlich zulässig ist, muss sich erst noch rausstellen. Das eine OVG/der eine VGH meint ja (mit m.E. haarsträubenden oder an den selbigen herbeigezogenen Begründungen), die anderen sagen klar und deutlich: NEIN! Na ja, jetzt ist in dieser Frage erstmalig das Bundesverwaltungsgericht dran. Das ist bei der Zweitwohnungsteuer zwar auch nicht gerade trittsicher, aber vielleicht klappt es diesmal.
Gruß 
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Kaimon,
21.08.2007
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