Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)

Kaimon @, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6796 Tagen) @ Kaimon

Nochmal hallo,

nunja: § 1 der Satzung
Die Stadt Köln erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

So hatte ich mir das vorgestellt. Alles andere wäre auch eindeutig rechtswidrig gewesen. "Innehaben" erfordert, daß man die Wohnung zumindest betreten konnte. Das ist in meinem Fall ausgeschlossen, da die Wohnungsbesitzer mich nicht mal reinlassen würden ... schon gar nicht zum Zwecke der Übernachtung. Wenn die Stadt tatsächlich sich auf einen Prozeß einlassen sollte um Steuer für fiktive Wohnungen, würde mich das doch sehr wundern ... aber alles ist möglich, denn es geschieht ja auf Kosten des Bürgers.

Und man kann ja immer noch hoffen, daß der Bescheidempfänger sich nicht (rechtzeitig) wehrt.


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