Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Hallo,
lassen wir den gesunden Menschenverstand mal außen vor - es geht schließlich um juristische Fragen. Und Gerichte halten sich an die als rechtmäßig erkannten Satzungen.
Interpretieren wir die Kölner Satzung also mal aus Kölner Sichtweise.
1. Die Stadt Köln erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet (§ 1).
2. Zweitwohnung ist jede Wohnung, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dient (§ 2, (1) a)).
3. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken (§ 3 (1)
Das heißt im Klartext:
Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist steuerpflichtig!
Nehmen wir dann noch einen Satz aus einem Urteil des BFH:
„Das Abstellen der Steuerpflicht auf die formale Meldung einer Wohnung als Nebenwohnung begegnet bei summarischer Prüfung auch verfassungsrechtlich keinen Bedenken.“
habe ich die Antwort auf Deinen Widerspruch schon grob skizziert. Und die Stadt wird sich sehr wohl auf einen Prozess einlassen - kostet ja, wie Du so schön festgestellt hast, nur das Geld des Steuerzahlers.
Bis einschließlich OVG NRW kann sie sich sogar ziemlich sicher fühlen, denn auch das OVG sagt:
„Damit hat der Satzungsgeber die Begriffsbestimmungen aus den §§ 15 und 16 MG NRW auf die Zweitwohnungssteuersatzung übertragen. Dies dürfte sich im Rahmen des dem Satzungsgeber zustehenden Ermessens halten und nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.“
Vom eingangs zitierten gesunden Menschenverstand her ist das Alles zwar purer Unsinn, aber das muss man einem Gericht erst mal substantiiert klar machen - und dann muss das Gericht diesen Unsinn auch noch erkennen wollen.
Nervig ist das sicherlich, auch wenn man keine 500 km entfernt vom Gerichtsort lebt. Aber wenn man es widerstandslos geschehen lässt, nervt es auch.
Fazit:
Es bleibt dem Bürger überlassen, sich gegen rechtwidrige Übergriffe zu wehren - das bezeichnet man dann als Institut des „mündigen Staatsbürgers“.
Gruß
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Kaimon,
21.08.2007
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23.08.2007
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