ZWS Halle
Die Stadt Halle erlässt jedes Jahr einen neuen Bescheid. Gegen den würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da alle Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, ausgesetzt werden, bis das OVG Magdeburg seine Entscheidung zum Thema fällt. Vielleicht geht die Stadt, so das Bundesverwaltungsgericht noch nichts entschieden hat, auch noch nach Leipzig.
Wichtig ist es, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, da der Betrag sonst eingezogen wird. Bei denjenigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird auch der Vollzug ausgesetzt.
So jedenfalls die Auskunft der Stadt, die mir letzte Woche vom Steueramt so gegeben wurde.
Gruß YW
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Kristin83,
18.02.2008
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