ZWS Halle

Christian @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 6781 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kristin,
wenn Dein (ZWSt-)Bescheid nicht in der vorgegebenen Frist angegriffen wurde, ist er bestandskräftig. Dann ist „rückwirkend“ nichts mehr zu machen. :-(
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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