ZWS Halle

Christian @, Montag, 18.02.2008 (vor 5884 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kirstin,
wozu einen Verweis auf das Urteil - das kennen die.
Es genügt völlig:
„Ich habe meine melderechtliche Hauptwohnung im Haushalt meiner Eltern nicht als Erstwohnung inne. Folglich kann meine Nebenwohnung in Halle keine Zweitwohnung sein (vgl. dazu u.a. BVerfG, OVG M-V). Mit dem Ruhen des Verfahrens sowie dem Aussetzen des Bescheides bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bin ich einverstanden.“:-P
Denn wenn, wie Yvonne schreibt, das Steueramt den Vollzug aussetzt, sollte man das sicherheitshalber beantragen bzw. dem zustimmen.:-D
Gruß
Christian


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