ZWS Halle

Kristin83 @, Sonntag, 30.03.2008 (vor 6475 Tagen) @ Kristin83

Und wieder was neues von der Stadt. Ich hatte ja den eingezogenen Betrag zurück gebucht. Habe auch versucht dort anzurufen, aber niemanden erreicht. Jetzt hab ich einen Brief bekommen, dass die Abbuchung nicht erfolgen konnte, weil ich ihr ja widersprochen habe. Gleichzeitig werde ich aufgefordert den fälligen Betrag PLUS 3 Euro Bankgebühren für die Rückbuchung zu überweisen oder erneut eine Einzugsermächtigung zu erteilen... Durch meinen vorher erteilten Widerruf der Einzugsermächtigung war die Abbuchung ja aber ihrerseits nicht rechtmäßig - also was gehen mich die Bankgebühren an, oder> Wenn die nicht fähig sind den Widerspruch weiter zu leiten... Ich musste durch deren Abbuchung sogar noch Überziehungszinsen zahlen, da ich mit der Abbuchung ja nicht gerechnet habe...
Und im Widerspruchsbescheid schreiben sie ja, dass "keine Mahn- und Vollstreckungsversuche unternommen" werden.

Was meint ihr> Die 3 Euro sind doch deren Sache, oder> Also am besten gleich widersprechen. Und könnte ich denen auch noch die Überziehungszinsen abhängen> (ist zwar nur 1 cent - aber rein prinzipiell>) Und endgültig entschieden ist zu der Sache ja noch nichts, oder>

lg, Kristin


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