ZWS Halle

Kristin83 @, Montag, 18.02.2008 (vor 6516 Tagen) @ Yvonne Winkler

ah sehr gut - nach einem anderen Thread hier im Forum war ich mit nicht so sicher, ob ich nachdem ich die letzten Jahre gezahlt habe, überhaupt noch was machen kann.
Also am besten Widerspruch schreiben mit Verweis auf das Urteil und dass ich nur ein Kinderzimmer als Hauptwohnsitz habe> Oder reicht schon das Urteil, das die Satzung ja für ungültig erklärt> Gibts da ein Aktenzeichen dazu> Und Einzugsermächtigung widerrufen - musste ich die letzten Jahre zwecks Ratenzahlung erteilen. Müsste ja alles in einem Brief gehen, oder>

lg, Kristin

achso - muss ich die Zahlungsaussetzung extra erwähnen> Also irgendwie diese aufschiebende Wirkung beantragen>


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