ZWS Halle

Christian @, Sonntag, 30.03.2008 (vor 6792 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kristin,
das sind die Abgründe der Zweitwohnungsteuer.
Klar ist, dass der Widerruf der Einzugermächtigung für die Stadt verbindlich ist, und sie nicht einfach von Deinem Konto den Betrag einziehen darf. Tut sie es trotzdem, ist sie für die Folgen selbst verantwortlich. Das sollte man ihnen auch unter die Nase reiben.
Und was die Forderung angeht, erneut eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sollte man die Stadt darauf hinweisen, dass eine Einzugsermächtigung auch vom guten Ruf, von der Ehrlichkeit und Gesetzestreue des Geschäftspartners abhängig ist. Allein deswegen kommt eine diesbezügliche Ermächtigung der Stadt Halle nicht in Frage.
Das würde ich der Stadtkasse/dem Steueramt mehr oder weniger unfreundlich schreiben. Die Überziehungszinsen würde ich nicht gesondert einfordern (1 Cent ist da selbst für ein Prinzip zu wenig). Aber darauf hinweisen, ohne den Betrag zu nennen, sollte man schon und ggf. bei nächster Gelegenheit mit einbringen.
Gruß
Christian


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