ZWS Halle

Christian @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6485 Tagen) @ Kristin83

Ganz einfach zurückbuchen - zweckmäßig verbunden mit einem Anruf bei der Stadtkasse und Hinweis an den Bearbeiter auf die widerrufene Einzugsermächtigung.
Und als Lehre halten wir fest: Einzugsermächtigungen nur an vertrauenswürdige Institutionen!
Gruß
Christian


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