ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung

Yvonne Winkler @, Montag, 15.05.2006 (vor 6528 Tagen) @ stefanie

Hallo Stefanie,

Die Satzung ist offensichtlich rückwirkend rechtmäßig geworden (durch die Änderung Anfang Februar diesen Jahres, jedenfalls soweit nicht andere Gründe dagegen sprechen).
Wie lange rückwirkend erhoben werden kann ist eine Frage der Festsetzungsverjährung. Wie lange die ist, steht in der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes (meist in Verbindung mit der Abgabenordnung). In den meisten Bundesländern beträgt sie vier Jahre, ob das bei obiger Satzung auch so ist, müsste man prüfen.

Gruß
Yvonne Winkler


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