ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung

Christian @, Montag, 22.05.2006 (vor 7031 Tagen) @ stefanie

Die haben Ende des Jahres 2004 doch tatsächlich auf das Studentenwerk eingewirkt, um an die Grundrisse der Studentenwohnheime zu kommen.

Hallo Stefanie

es ist schon beachtlich und beängstigend, welchen Aufwand eine klamme Stadt treibt, um eine Aufwandsteuer einzuziehen.

Nach einschlägigen Urteilen demonstrierst Du mit einer "Zweitwohnung" die bei dir nicht vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - klingt absurd, ist aber so. Auch auf einen Billigkeitserlass würde ich an Deiner Stelle nicht hoffen/setzen/klagen. Voraussetzung hierfür wäre, dass nach dem WILLEN DER STADT ROSTOCK angenommen werden müsste, dass sie die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - wäre sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte. Die Gruppe der Studentinnen und Studenten ist aber wissentlich in die Besteuerung einbezogen worden. Es bleibt somit nur im Einzelfall die Möglichkeit der STUNDUNG (evtl. auch Ratenzahlung), wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ob Stundung für Dich akzeptabel ist, kann ich nicht beurteilen. Ratenzahlung wäre eine andere Möglichkeit, damit könnte man die Stadt ggf. zum Wahnsinn treiben - aber im Endeffekt kriegt sie Dein Geld aber doch.

Wenn Du nicht zahlen willst, bleibt nur die Möglichkeit, darauf zu beharren, dass du Deine melderechtliche Hauptwohnung nicht im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts innehast. Warte also mal ab, was die Stadt entscheidet. Wenn sie Dir wirklich einen Steuerbescheid schicken, kannst/musst Du zahlen oder den Rechtsweg beschreiten (1. Schritt: Widerspruch einlegen; damit beginnt das Risiko, denn dabei entstehende Kosten und die evtl. gezahlte Steuer werden nur bei Erfolg vor Gericht zurück erstattet - und das kann dauern).

Aber so schlecht sind die Erfolgsaussichten nicht, und bis dahin kann noch viel passieren. Bedenke aber immer: Gerade weil die Städte wissen, dass der Rechtsweg besonders von Studenten gescheut wird, legen die Verwaltungen es darauf an - die meisten Studenten geben nach. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Städte deswegen im Recht sind.

Gruß

Christian


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