ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
» bei sowas sollte man sich immer Zeit lassen.
Hallo Stefanie,
im Prinzip klingt die Satzung der Stadt Rostock trotz Anknüpfen an das Melderecht für Dich korrekt und dürfte bei einer Studentin, die ein Zimmer in einem Wohnheim als Nebenwohnung gemietet hat und mit Hauptwohnung in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet ist, nicht zur Veranlagung zur ZWSt führen. Der Wohnungsbegriff ist dabei relativ unerheblich. Wichtig ist die Passage im § 2 Absatz 1:
„ZW ist jede Wohnung, die eine Einwohnerin als Nebenwohnung …neben ihrer Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf innehat.“
Gefährlich ist die Formulierung in § 3 Absatz 1: „Steuerpflichtig ist die Inhaberin der Wohnung, deren melderechtlichen Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken.“ Damit versuchen viele Städte nach der Gleichung „Melderechtliche Hauptwohnung = Innehaben einer steuerrechtlichen Hauptwohnung“ Tatbestandswirkung zu schaffen und auch in Deinem Fall aus der gemieteten Nebenwohnung eine Zweitwohnung zu konstruieren. Wie Rostock sich da anstellt, weiß ich nicht.
Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Rostock sieht auch relativ fair aus. Nach den Angaben zu 1 - 8 musst Du nur die Ziffern 11, 12 und 13 ankreuzen und unterschreiben. Auf Seite 2 und 3 sind keine Angaben machen, sie sind nur für die steuerpflichtige Zweitwohnung von Bedeutung. Das steht auch so in der Kopfzeile der Seite 2. Wenn die Stadt Deine Erklärung auf Seite 1 akzeptiert, wird sie auch nicht nachfragen, wenn sie nachfragt, wird es kritisch. Zu Zeile 55 bis 57 gehe ich davon aus, dass Du keine Angaben zu machen brauchst, da Du nur 1 Nebenwohnung in Rostock hast.
WICHTIG
In das letzte Feld auf Seit 4 „Zu Zeile“ gehört unbedingt die Erläuterung zu Deinem Kreuz in Zeile 13:
„13 - Inhaber meiner melderechtlichen Hauptwohnung sind meine Eltern. Ich nutze in dieser Wohnung nur ein Zimmer, für das ich weder eine Verfügungsgewalt noch ein Verfügungsrecht habe.“ (Wenn Du willst, kannst Du noch eine gleich/ähnlich lautende Erklärung Deiner Eltern beifügen - macht sich bestimmt gut.)
Mit der so ausgefüllten Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ müsstest Du eigentlich im grünen Bereich sein. Du brauchst vorerst keinen Steuerbescheid fürchten, da die Stadt keine Angaben zur Miethöhe usw. hat. Erst wenn Du danach gefragt wirst, hat Rostock was Übles vor und Du musst ernsthaft nachdenken.
Gruß
Christian.
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stefanie,
14.05.2006
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Yvonne Winkler,
15.05.2006
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