ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung

Christian @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6985 Tagen) @ stefanie

Hallo Stefanie,

als Student begründest du üblicherweise keinen Wohnsitz an Studienort.

Was hat die Stadt denn überhaupt verändert - den Wohnungsbegriff> Wenn Du vorher keine "Wohnung" hattest, können sie dich eigentlich nicht rückwirkend heranziehen, diesbezüglich dürfen sie keinen neuen Tatbestand schaffen, da gibt es einschlägige Urteile.

Gruß

Christian


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