ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung

stefanie @, Montag, 15.05.2006 (vor 7038 Tagen) @ Yvonne Winkler

Danke für Ihre schnelle Antwort.
Mit Verjährung ist leider nichts zu machen.
Es ist nur schade, dass ich die Satzung nicht vorher angreifen konnte, da ich überhaupt keine Klagebefugnis hatte und jetzt haben sie ja schon die Satzung geändert.


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