ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung

stefanie @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6985 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für die Antwort.
Die Satzung haben sie bezüglich der Eheleute geändert, also entsprechend dem Urteil des VG Halle vom Januar wäre die Satzung jetzt wieder rechtsmäßig.

Leider hat sich der Tatbestand der 'Wohnung' nie geändert. Wir wurden nur schon immer verpflichtet uns zu melden iSd Meldegesetzes. Nur hat man uns immer gesagt, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim eben keine Wohnung iSd Satzung über die Zweitwohnungssteuer ist. Seit neuestem braucht die Stadt aber Geld und zieht deshalb auch uns ran. Ich werde aber trotzdem mit verschiedenen Argumenten versuchen dagegen vorzugehen. :) Erfolgsversprechend ist aber die Argumentation mit der Erstwohnung. Im ersten Absatz bei uns steht nämlich, dass eine Zweitwohnung = Nebenwohnung iSd Meldegesetzes ist, neben der Hauptwohnung (danach keine Rede vom Meldegesetz). Im Absatz 2 dann WOHNUNG (also nur die Wohnung, nicht unterschieden zwischen Erst- oder Zweitwohnung oder wie auch immer) iSd Satzung ist...+ Küche + Bad. Finde, dass müsste dann auch für die Erst- bzw. Hauptwohnung geltend und da hatte ich ja nur mein altes 'Kinderzimmer' bei meinen Eltern.

Gruß,
Stefanie


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