Wozu denken? Wir haben doch Richter!
Hallo Bjoern,
die Argumentation der "Gegenseite" (BY LSA, NRW) greift insofern nicht, weil sie sich auf die Festlegungen des BVerfG zur ZWSt abstützt. Das ist bei einem veränderten Steuergegenstand kaum zulässig. Ich kann ja z.B. mit der Hundesteuer auch keine Katzen oder Reitpferde besteuern und argumentieren, das wäre ja wohl das Gleiche.
Eine Besteuerung von Nebenwohnungen - egal ob das Nutzen oder das Innehaben besteuert wird - verfehlt die Kriterien einer Aufwandsteuer. Nur weil irgendein Aufwand betrieben wird, berechtigt das noch lange nicht, darauf eine Aufwandsteuer zu erheben. Die Bedingungen dafür hat das BVerfG ziemlich klar umrissen und ist bisher auch nicht davon abgewichen.
Nein, das Perverse der o.a. Rechtsprechung besteht darin, dass sie, ohne zu Überlegen, die Festlegungen des BVerfG für die Zweitwohnungsteuer 1:1 auf die Nebenwohnungsteuer überträgt. Das sprengt meine Vorstellung von einer einigermaßen nachvollziehbaren Justiz.
Und wenn die Kommunen geltend machen wollen, eine "andere" Steuer erfunden haben, dann gebietet es die Bestimmtheit, diese auch richtig zu benennen - nämlich „Nebenwohnungsteuer“. Dann kann man sauber neu ansetzen und müsste eigentlich zu dem von mir oben beschriebenen Ergebnis kommen.
» diesbezüglich finde ich das Urteil des BVerwG recht treffend,
Urteilen des BVerwG begegne ich in bei der Zweitwohnungsteuer mit Misstrauen - so wie sie über den Rostocker Revisionsantrag schreiben, lässt das nichts Gutes erwarten. Wäre man bösartig (was ich natürlich nicht bin), könnte man glauben, die Sache sei schon vor der Verhandlung entschieden.
» "Bisher hat das BVerfG aber in allen Beschwerdefällen entschieden, dass
» das Besteuern einer Zweitwohnung verfassungswidrig ist, wenn die Satzung
» diese Zweitwohnung über das Melderecht definiert."
» Gibt es außer den Fall von 2005 noch einen anderen, wo das BVerfG entschieden hat>
Das waren zwei Beschwerdefälle - aber so wie ich es formuliert habe, klingt es einfach besser,
für meine Ansichten zumindest zweckmäßiger. Und es richtiger als die Behauptung mancher „gelernter“ Juristen, das BVerfG habe entschieden, die Besteuerung von studentischen Nebenwohnungen sei zulässig.
Zu Oelschläger muss ich erst Mal nachlesen, was er zum Innehaben schrieb - aber das Innehaben meinte ich nicht.
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Christian,
19.05.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Bjoern,
19.05.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Christian,
19.05.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Bjoern,
19.05.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! - Christian, 19.05.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Christian,
06.06.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Bjoern,
09.06.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! - Christian, 09.06.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Bjoern,
09.06.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Bjoern,
19.05.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Christian,
19.05.2008
- Wozu denken? Wir haben doch Richter! -
Bjoern,
19.05.2008