Wozu denken? Wir haben doch Richter!

Christian @, Freitag, 06.06.2008 (vor 6014 Tagen) @ Bjoern

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Ankündigung der Revisionsverfahren Rostock geändert (Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende, BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07 und 9 C 15.07)
Hieß es bisher:
[blockquote] „Die Stadt Rostock zog Studierende in Rostock zur Zweitwohnungssteuer heran. Sie waren dort mit einer Zweitwohnung polizeilich gemeldet, verfügten aber noch über ein Kinderzimmer im elterlichen Haus. Am Wohnsitz der Eltern waren sie polizeilich mit ihrem Erstwohnsitz erfasst. Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Studierenden abgewiesen. Auf deren Berufung hat das Oberverwaltungsgericht die Bescheide der Stadt Rostock aufgehoben und die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für rechtswidrig erklärt. Hiergegen richtet sich die Revision der Stadt“ [/blockquote]
So steht seit heute zu lesen
[blockquote] „Die Stadt Rostock zog Studierende in Rostock zur Zweitwohnungssteuer heran. Sie waren dort mit einer Nebenwohnung polizeilich gemeldet, verfügten aber noch über ein Kinderzimmer im elterlichen Haus. Am Wohnsitz der Eltern waren sie mit Hauptwohnung gemeldet. Das Verwaltungsgericht hat ...“ [/blockquote]
Gefällt mir schon entschieden besser. Allenfalls das „verfügen“ irritiert noch ein bisschen.
In den Kölner Amtsstuben war man ob dieser Änderung irritiert: Dort hatte man die alte Fassung als Bestätigung des „melderechtlichen Wohnungsbegriffes“ verstanden und dem Einwohner unter die Nase gehalten
Gruß
Christian


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