Wozu denken? Wir haben doch Richter!
na wenigstens weiss man jetzt in Leipzig, was eine Zweitwohnung und was eine Nebenwohnung ist. hoffentlich war die Lektüre des Urteils des OVG RLP der ausschlaggebende Punkt
und die Konstruktion mit dem Kind als Besitzdiener hinsichtlich des Kinderzimmers in der elterlichen Wohnung wird doch von keiner Seite mehr ernsthaft in Frage gestellt. insofern sollten wir uns wegen dem Wort "verfügen" keine großen Sorgen machen
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Christian,
19.05.2008
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Bjoern,
19.05.2008
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06.06.2008
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Bjoern,
09.06.2008
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Bjoern,
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Christian,
19.05.2008
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19.05.2008