Wozu denken? Wir haben doch Richter!

Christian @, Montag, 19.05.2008 (vor 6032 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
doch, genau das http://www.bverwg.de/enid/02898eb7bd704bf5911aa5fecde81a7f,0/Aufgaben_der_Pressestelle/...
meinte ich.
Dazu: Der Pressestelle eines Dorffußballklubs würde ich so was ja durchgehen lassen, aber nicht der eines Bundesgerichts. Aber: Das hat nicht irgendeine „Pressefriederike“ oder ein „Pressefritze“ geschrieben:-) , sondern wohl eher der zuständige Bundesrichter, der das Verfahren vorbereitet. Das entspräche jedenfalls dem üblichen Verfahren – die Pressestelle hat mit dem Inhalt nichts am Hut. Und interpretationsfähig ist dieser Text nicht mehr. Unter diesem Aspekt über den Text noch mal nachdenken.
Eine gewisse Verwandtheit der beiden Steuergegenstände „Innehaben einer Zweitwohnung“ und „Nutzen einer Nebenwohnung“ besteht durchaus – so wie Hunde, Katzen und Reitpferde eben auch vierbeinige Säugetiere sind, deren Halten für den persönlichen Lebensbedarf im allgemeinen die Verwendung finanzieller Mittel erfordert. Der Freiraum der Kommunen ist durchaus (zu>) groß, aber er hat auch klare Grenzen, die aufzuzeigen Sache der Bürger ist, wenn die Gerichte es nicht tun.
Man kann das BVerwG ja gerne toll finden, aber es geht bei der Aufwandstuer eben nicht um den gehobenen Lebensbedarf als Gegensatz zur „Befriedigung der Grundbedürfnisse“. Das BVerfG hat – aus gutem Grund - der “Luxussteuer“ eine klare Absage erteilt, und insofern ist der Aufwand für eine Nebenwohnung unbestreitbar vorhanden – aber eben nicht durch eine Aufwandsteuer erfassbar. So wie nun mal die blauen Richterroben … Jeder mittelmäßige Verwaltungsjurist würde bei dieser eigenen Betroffenheit sofort erkennen, dass es an einem wesentlichen Merkmal der Aufwandsteuer mangelt: Dem Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf. Die Robe ist „Dienstbekleidung“ – zumindest würde er so für Recht erkennen.
Also, das mit dem Kind mit zweifelhafter Legitimation, das Bayer nicht mehr wieder erkennt, hat Oechsle bestenfalls (schön>) abgeschrieben – wie vieles andere auch. Originelles ist in dem Aufsatz nicht zu finden. Die Laudatio eines Studenten an seinen Doktorvater eben. Nebenbei ganz ohne Ironie: Schön, das es so viel anhängliche Dankbarkeit noch gibt. Aber Grundlage für eine kritische Betrachtung mit dem Thema ist diese Gefühlslage eher nicht. Die Nebenwohnungsteuer hat in der Sippe der Zweitwohnungsteuer nichts zu suchen. Um bei dem Bayerschen Vergleich zu bleiben: Ein untergeschobenes Kuckuckskind, das den Gentest nicht bestehen würde.
Gruß
Christian


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