gilt die steuer auch für Schülerinnen?

kerstin @, Dienstag, 17.03.2009 (vor 5979 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort.
Das "erheben wollen", ist erst die Aufforderung. Meine Tochter ist aufgefordert, ihren Mietvertrag mit dem Internat hinzuschicken und sie soll so ein Formblatt"Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer" ausfüllen. Bis zum 30.03.09 haben wir noch Zeit»

Wo finde ich etwas über das Urteil vom OVG M-V> Oder was besagt es>
Was soll ich denen schreiben oder schicken>

Liebe Grüsse und nochmals danke von Kerstin

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