gilt die steuer auch für Schülerinnen?
Ich kenne den Vordruck der Stadt Neubrandenburg nicht, deswegen empfehle ich, dort nur, wenn überhaupt gefordert, die Angaben zur Hauptwohnung (Anschrift) einzutragen und das zu unterschreiben. Den Rest entwerten und mit dem Zusatz „siehe Anschreiben“ zu versehen.
Im Anschreiben sollte sinngemäß stehen:
„Meine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung der Stadt Neubrandenburg (§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 und § 3), da mir hinsichtlich meiner melderechtlichen Hauptwohnung bei meinen Eltern keine Verfügungsbefugnis zusteht.“
Den Mietvertrag mit dem Internat nicht mitschicken. Der ginge die Stadt nur was an, wenn es sich tatsächlich um eine Zweitwohnung handeln würde.
Hinweise auf Gerichtsurteile usw. sind vorerst noch nicht erforderlich, die kennt die Stadt selbst. Nur wenn die Stadt sich querlegt, kann man damit nachlegen
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kerstin,
16.03.2009
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Alfred,
17.03.2009
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17.03.2009
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Alfred,
18.03.2009
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kerstin,
26.03.2009
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28.03.2009
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kerstin,
14.04.2009
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14.04.2009
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Alfred,
28.03.2009
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Alfred,
18.03.2009
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kerstin,
17.03.2009
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Alfred,
17.03.2009