gilt die steuer auch für Schülerinnen?

Alfred @, Dienstag, 17.03.2009 (vor 6443 Tagen) @ kerstin

» die Stadt Neubrandenburg will jetzt rückwirkend
» ab dem 18. Lebensjahr von ihr eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Ist das "erheben wollen" erst die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung oder schon ein Steuerbescheid> Je nachdem ist unterschiedlich zu verfahren.

» kann die Stadt das verlangen>
Die Frage stellt sich nicht. Sie tut es.
Aber sie darf es nicht. Das OVG M-V hat zur vergleichbaren Satzung der Stadt Rostock (u.a.) bereits entschieden, dass das nicht zulässig ist. Das BVerwG hat diese Urteile wundersam bestätigt. Also Ruhe bewahren.


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