gilt die steuer auch für Schülerinnen?
» die Stadt Neubrandenburg will jetzt rückwirkend
» ab dem 18. Lebensjahr von ihr eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Ist das "erheben wollen" erst die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung oder schon ein Steuerbescheid> Je nachdem ist unterschiedlich zu verfahren.
» kann die Stadt das verlangen>
Die Frage stellt sich nicht. Sie tut es.
Aber sie darf es nicht. Das OVG M-V hat zur vergleichbaren Satzung der Stadt Rostock (u.a.) bereits entschieden, dass das nicht zulässig ist. Das BVerwG hat diese Urteile wundersam bestätigt. Also Ruhe bewahren.
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- gilt die steuer auch für Schülerinnen? -
kerstin,
16.03.2009
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Alfred,
17.03.2009
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kerstin,
17.03.2009
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Alfred,
18.03.2009
- gilt die steuer auch für Schülerinnen? - kerstin, 18.03.2009
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kerstin,
26.03.2009
- gilt die steuer auch für Schülerinnen? -
Alfred,
28.03.2009
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kerstin,
14.04.2009
- gilt die steuer auch für Schülerinnen? - Alfred, 15.04.2009
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kerstin,
14.04.2009
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Alfred,
28.03.2009
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Alfred,
18.03.2009
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kerstin,
17.03.2009
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Alfred,
17.03.2009