gilt die steuer auch für Schülerinnen?

kerstin @, Donnerstag, 26.03.2009 (vor 6075 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
eine Frage habe ich noch. Warum ist das internat keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung der Stadt Neubrandenburg> Ich habe mir die Satzung noch schicken lassen und sie definieren die Zweitwohnung nicht konkret.
Würde mich sehr freuen, wenn Du mir nochmal behilflich sein kannst.
Viele Grüsse von Kerstin


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