gilt die steuer auch für Schülerinnen?

Alfred @, Samstag, 28.03.2009 (vor 6073 Tagen) @ kerstin

» Warum ist das internat keine Zweitwohnung im
» Sinne der Satzung der Stadt Neubrandenburg>
Mit dem Internat hat das nichts zu tun.
Die mir vorliegende Satzung ist die im Stadtanzeiger Nr. 5 vom 17. Mai 2006 veröffentlichte Fassung (so auf der web-site der Stadt zu finden). Auch wenn in der Satzung nicht definiert ist, was man unter "Wohnung" zu verstehen hat.
müssen danach Zweit- und Hauptwohnung (verfügungsberechtigt) innegehabt werden. Ist das nicht der Fall, gibt es mangesl Hauptwohnung keine Zweitwohnung.


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