gilt die steuer auch für Schülerinnen?
» Warum ist das internat keine Zweitwohnung im
» Sinne der Satzung der Stadt Neubrandenburg>
Mit dem Internat hat das nichts zu tun.
Die mir vorliegende Satzung ist die im Stadtanzeiger Nr. 5 vom 17. Mai 2006 veröffentlichte Fassung (so auf der web-site der Stadt zu finden). Auch wenn in der Satzung nicht definiert ist, was man unter "Wohnung" zu verstehen hat.
müssen danach Zweit- und Hauptwohnung (verfügungsberechtigt) innegehabt werden. Ist das nicht der Fall, gibt es mangesl Hauptwohnung keine Zweitwohnung.
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- gilt die steuer auch für Schülerinnen? -
kerstin,
16.03.2009
- gilt die steuer auch für Schülerinnen? -
Alfred,
17.03.2009
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kerstin,
17.03.2009
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Alfred,
18.03.2009
- gilt die steuer auch für Schülerinnen? - kerstin, 18.03.2009
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kerstin,
26.03.2009
- gilt die steuer auch für Schülerinnen? -
Alfred,
28.03.2009
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kerstin,
14.04.2009
- gilt die steuer auch für Schülerinnen? - Alfred, 15.04.2009
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kerstin,
14.04.2009
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Alfred,
28.03.2009
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Alfred,
18.03.2009
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kerstin,
17.03.2009
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Alfred,
17.03.2009