Klage ZWS Köln / (juristische) Diskussion erwünscht!

LionelHutz @, Dienstag, 08.12.2009 (vor 5755 Tagen) @ Alfred

» Hast Du den Artikel von Lerps/Winkler (lektorierte Fassung>)schon gelesen>
» Wenn nicht, solltest Du es jetzt tun.
» http://recht-steuer-ywinkler.de/Ein%20Legitimationsmangel%20der%20ZWSt.pdf

Hab versucht zu lesen, aber es zog sich wie Kaugummi... werde ich mir aber noch mal angucken, Danke!
Ein paar kurze nächtliche Anmerkungen:

» Welchen Titel soll das wissenschaftliche Werk denn haben> Die
» Verkommenheit der kommunalen Gesetzgebung am Beispiel der ZWSt
» (Bagatellsteuer)>

Der Titel wäre wohl eher juristisch.

» Was in Deiner Satzung sinngemäß steht, ist uninteressant. Es kommt auf den
» Wortlaut an. Bis 31.12.2008 galt: „Eine Wohnung dient als Nebenwohnung
» im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort
» mit Nebenwohnung gemeldeten Person bewohnt wird.

» Das ist rechtsfehlerfrei.
» Seit 1.1.2009 gilt: „Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des
» Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit
» Nebenwohnung gemeldeten Person zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes
» inne gehalten wird.

Da liegst Du falsch. Die von Dir letztzitierte Fassung gilt seit dem 1.1.2005. Das nennt man rückwirkende Änderung. Deine alten Teile kannste in die Tonne kloppen ;-)

» Das ist Unsinn und sprengt das Melderecht. Wird aber bei der
» Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW ganz sicher rechtskonform zugunsten der
» Stadt ausgelegt (im Sinne der alten Fassung)und mit dem Gütesiegel der
» hinreichenden Bestimmheit versehen.
»

Das wage ich zu bezweifeln. Warum wurde die Satzung geändert>


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