Klage ZWS Köln / (juristische) Diskussion erwünscht!

LionelHutz @, Dienstag, 08.12.2009 (vor 5246 Tagen) @ Alfred

» Die Fassung:
» „Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des
» Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit
» Nebenwohnung gemeldeten Person zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes
» inne gehalten wird.

» gilt seit dem 1.1.2009. Einfach mal § 16 der Satzung lesen. Die alte
» Fassung hat somit für alle Steuerbescheide bis 31.12.2008 Anwendung zu
» finden. Demnach kann sie erst zum 1.1.2013 in die Tonne. Wie kommst Du auf
» rückwirkende Änderung>
»
» Was bezweifelst Du> Die diesbezügliche Rechtsfehlerfreiheit der alten
» Fassung, den Unsinn der neuen oder die zu erwartende Auslegung durch die
» NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit>
»
» Warum die Satzung geändert wurde, erschließt sich u.a. aus dem von mir
» genannten Artikel ("melderechtlicher Wohnungsbegriff").

Ok, ich gebe zu, dass es schwierig ist den Überblick zu behalten!
Es gibt inzwischen schon wieder eine neue Fassung vom 31. März 2009.
Einfach mal § 16 der aktuellen Fassung der Satzung lesen, ne> ;-)


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