Klage ZWS Köln / (juristische) Diskussion erwünscht!

Alfred @, Dienstag, 08.12.2009 (vor 5243 Tagen) @ LionelHutz

Die Fassung:
Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes inne gehalten wird.
gilt seit dem 1.1.2009. Einfach mal § 16 der Satzung lesen. Die alte Fassung hat somit für alle Steuerbescheide bis 31.12.2008 Anwendung zu finden. Demnach kann sie erst zum 1.1.2013 in die Tonne. Wie kommst Du auf rückwirkende Änderung>

Was bezweifelst Du> Die diesbezügliche Rechtsfehlerfreiheit der alten Fassung, den Unsinn der neuen oder die zu erwartende Auslegung durch die NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit>

Warum die Satzung geändert wurde, erschließt sich u.a. aus dem von mir genannten Artikel ("melderechtlicher Wohnungsbegriff").


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion