Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Bjoern @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 6132 Tagen) @ Yvonne Winkler

Yvonne, klär mich mal kurz auf:

ist das nicht eine zulässige Form der unechten Rückwirkung, denn die Stadt Halle die neue Satzung (beschlossen am 27.05.2009) rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft treten lässt>

und wieso solltest es unzulässig sein, jetzt für alle Fälle, die noch nicht verjährt sind, erneut auf Grundlage der neuen Satzung die ZWS festzusetzen>

den Punkt der Zulässigkeit der ZWS mal bitte ausklammern ;-)


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