Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Alfred @, Sonntag, 24.01.2010 (vor 5671 Tagen) @ Bjoern

» ist das nicht eine zulässige Form der unechten Rückwirkung, denn die Stadt Halle die neue Satzung (beschlossen am 27.05.2009) rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft treten lässt>

Ob die Rückwirkung unecht ist, betrifft, genauerer Vergleich ALT/NEU vorbehalten, wohl nur die zu Schul- oder zu Ausbildungszwecken gehaltenen Wohnungen nicht dauernd getrennt lebender Verheirateten oder von Lebenspartnern, deren eheliche Wohnung/lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet

Eine Delikatesse für Volljuristen wäre es demnach einzig und allein, wenn der nunmehr zusätzlich begünstigte Personenkreis auf der Grundlage der alten Satzung bereits einen bestandkräftigen Nebenwohnungsteuerbescheid an der Backe und schon beeurot hat.

Warum dieser Personenkreis nun auch noch „befreit“ ist, erschließt sich mir zwar nicht, dürfte für die bereits festgestellte Verfassungswidrigkeit (VG Halle und BVerfG) der Satzung aber ohne Belang sein.


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