Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale
» Ich weiß nämlich nicht ob diese rückwirkende Satzungsänderung rechtens ist,
Widerspruch einlegen und einfach darauf hinweisen, dass die Sache bereits abschließend entschieden wurde.
» hab hier schon was von "unechter Rückwirkung" gelesen, weiß aber nicht genau was das bedeutet,
Ist auch egal, einfach behaupten, es wäre eine.
» Vielleicht gibt es ja auch noch andere Ansatzpunkte an die jetzt noch nicht dachte.
Darüber nachzudenken ist Zeit genug, sobald der Widerspruch abgelehnt worden ist.
Läuft sowieso auf eine Klage beim VG hinaus
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FeraRana,
15.01.2010
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