Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Yvonne Winkler @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 6085 Tagen) @ Bjoern

Klar ist das zulässig.

Ich hatte es vom Threaderöffner nur so verstanden, als hätte er für die Zeit schon mal ein Widerspruchsverfahren erfolgreich durchgeführt und würde jetzt erneut (aufgrund der geänderten, neuen Satzung) zur Kasse gebeten.
Mag sein, dass ich das falsch verstanden habe, ich fände es schlicht instinktlos.
Das wäre gerade so, wie wenn meine Mandanten, deren Bescheide per Urteil als rechtswidrig beurteilt wurden, aufgrund der neuen Satzung für die bereits einmal erfolglos veranlagte Zeit erneut veranlagt würden.


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