Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Alfred @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 5205 Tagen) @ Yvonne Winkler

» ..., ich fände es schlicht instinktlos.
» Das wäre gerade so, wie wenn meine Mandanten, deren Bescheide per Urteil als rechtswidrig beurteilt wurden, aufgrund der neuen Satzung für die bereits einmal erfolglos veranlagte Zeit erneut veranlagt würden.
Dann warte mal ab.:-D
Da kommt Arbeit auf Dich zu.


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