Vorgehensweise bei Widerspruch
Widerspruch gibt es nicht.
Wende Dich an die Meldebehörde der Stadt Solingen und fordere sie mit Deiner Begründung auf, das Melderegister zu korrigieren.
Wie auch immer Solingen handelt, lass Dir etwas schriftliches geben. Bescheinigung über Korrektur oder einen ablehnenden Bescheid.
Wie Du dann weiter mit der ZwSt verfährst ist Geschmackssache.
Wenn gegen Dich ein ZwSt-Bescheid erlassen wird gegen den Du vorgehen möchtest, musst Du fristgerecht Klage erheben. Das genaue Prozedere sollte sich dann aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides ergeben.
Gegebenenfalls könnte es dann sinnvoll sein, die Klage gegen den Bescheid mit einer Klage auf Korrektur des Melderegisters zu verbinden.
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katzeschwarz,
10.03.2010
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Yvonne Winkler,
10.03.2010
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LionelHutz,
10.03.2010
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katzeschwarz,
11.03.2010
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Alfred,
11.03.2010
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katzeschwarz,
11.03.2010
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Yvonne Winkler,
11.03.2010
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11.03.2010
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katzeschwarz,
11.03.2010
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Yvonne Winkler,
11.03.2010
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katzeschwarz,
11.03.2010
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Alfred,
11.03.2010
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katzeschwarz,
11.03.2010
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katzeschwarz,
11.03.2010
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Alfred,
11.03.2010
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LionelHutz,
18.03.2010
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18.05.2010
- Vorgehensweise bei Widerspruch - Alfred, 18.05.2010
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katzeschwarz,
18.05.2010
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Yvonne Winkler,
10.03.2010