Vorgehensweise bei Widerspruch

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5408 Tagen) @ katzeschwarz

Nein, bewahre. Ist schon in Ordnung. Ich kenne mich nicht mit allen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/Varietäten aus. Und wenn die sagen schriftlich,
dann muss man es halt schriftlich machen. Wer schreibt, der bleibt. ;-)
Das ist auch was Tröstliches.


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