Vorgehensweise bei Widerspruch

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5399 Tagen) @ katzeschwarz

Kann man natürlich machen, aber ich würde erst hinstiefeln und es mündlich im Einwohnermeldeamt live berichtigen ohne groß rumzuschreiben.


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