Vorgehensweise bei Widerspruch

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5333 Tagen) @ katzeschwarz

Genau so ist es. Warum sollte der melderechtliche Status nicht korrigiert werden können> Daher weiter oben mein erster Kommentar.

Melderecht korrigieren und dann Formular ausfüllen. Dort wird man nämlich hineinschreiben, wie der korrekte melderechtliche Status aussieht. Folgerichtig gäbe es, wenn es glatt geht, keinen Zweitwohnungsteuerbescheid, weder einen richtigen, noch einen falschen, sondern gar keinen.


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