Rücknahme des Steuerbescheides

Lyra @, Freitag, 04.06.2010 (vor 5589 Tagen)

Liebe Forumbesucher, lieber Alfred

Aufgrund des allseits bekannten "Melde-Fehlers"
(Erstwohnsitz = Elternhaus, Zweitwohnung = Studentenwohnung)
wurde ich vom Kassen-und Steueramt für den Zeitraum von zwei Jahren zur Zahlung einer saftigen Zweitwohnungssteuer (1000 Euro) verdonnert.

Tatsächlich habe ich nur eine einzige Wohnung bewohnt, und dachte, ich könne dies durch Erklärungen und Belege (z.B. Aussage der Eltern) beweisen und alles würde sich in Wohlgefallen auflösen...
Gegen den Steuerbescheid habe ich also Widerspruch eingelegt; ich war fassungslos, als dieser abgelehnt wurde.

Ich habe keine Klage erhoben, denn dazu fehlten mir das nötige Kleingeld und die nötige Kraft. So wurde der Bescheid rechtskräftig.

Kurz danach habe ich von der Möglichkeit der rückwirkenden Ummeldung erfahren; von der habe ich sofort Gebrauch gemacht und habe wenig später die Meldebescheinigung über den korrigierten Meldestatus als nachträgliches Beweismittel eingereicht und die Rücknahme des Steuerbescheides beantragt.
Der Antrag ist abgelehnt worden, Begründung: es gelte der Meldestatus, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheides vorlag.

Wie ist das möglich! Jetzt habe ich schwarz-auf-weiß nachgewiesen, dass ich nur EINE Wohnung bewohnt habe, und die Behörde erkennt das einfach nicht mehr an...

Habe ich wirklich keine Chance, nur weil der Beweis verspätet nachgereicht wurde>

Ich freue mich über jede Rückmeldung und jeden Hinweis, ob ich jetzt aufgeben soll oder ob eine Klage gegen den jüngsten Bescheid in irgendeiner Weise erfolgsversprechend ist>!

Ich bin mit meiner Weisheit am Ende...

Liebe Grüße
Lyra


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