Rücknahme des Steuerbescheides

Lyra @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5583 Tagen) @ LionelHutz

Nachdem ich den §175 mittlerweile auswendig hersagen kann, habe ich eine gewisse Zuneigung zu ihm entwickelt.

Aber andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass die sich "vertan" haben beim K + S -Amt, als sie ihre Ablehnung verfasst haben und sich dafür den § 130 geschnappt haben.

Da muss es doch Richtlinien geben, die eingehalten werden müssen.
Lyra


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