Rücknahme des Steuerbescheides

LionelHutz @, Sonntag, 06.06.2010 (vor 5587 Tagen) @ Lyra

» Mein Antrag auf Rücknahme ist ja nun mal abgelehnt worden... wenn ich dagegen jetzt klage, dann klage ich nicht gegen den Steuerbescheid, sondern gegen die Ermessensentscheidung. Und es heißt ja "Ermessen", weil es im Auge des Betrachters liegt, so oder so zu entscheiden.

Achso, bei § 173 AO besteht eine Pflicht zur Rücknahme bzw. Korrektur des Bescheides. Das ist ja gerade das Feine. Fraglich ist aber, ob § 173 AO generell Anwendung findet und ob der Tatbrstand erfüllt ist. Der OB der Stadt Köln meint anscheinend "Nein!", da er von einem ihm eingeräumten Ermessen ausgeht.

§ 10 Abs. 1 S. 4 der Satzung deutet darauf hin, dass die Satzung selbst von der generellen Anwendbarkeit der § 172ff. AO ausgeht.


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