Rücknahme des Steuerbescheides

LionelHutz @, Montag, 05.07.2010 (vor 5559 Tagen) @ Lyra

» Vielleicht hast Du in meinem anderen Thread gelesen, dass das Theater aber trotzdem nicht aufhört...

Wenn der Bescheid aufgehoben wird und Du keine Steuer zahlen musst, dürfte auch der Säumniszuschlag hinfällig werden.

Der Umstand erhöht für Dich lediglich den Wert einer Klage ;-)

» Mit Lyrik allein kommt man irgendwie nicht weit... (Habe mir sagen lassen, Richter mögen keine lyrischen Klagen.)

Da darf man nicht pauschalieren. Auch der ein oder andere Richter fröhnt ab und zu der Lyrik (Zb. LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982 - 2/22 O 495/81 (google! :-) ). Für den Anfang solltest Du es aber dennoch nicht zu bunt treiben. ;-)

» PS
» Und was ist in Deinem Fall passiert> Was ist mit Deiner Klage>

Dümpelt ein wenig vor sich hin. Aber ich habe in den letzten Wochen quasi neue Ölquellen erschlossen aus denen neue Nichtigkeitsgründe in Bezug auf die Satzung nur so heraussprudeln... Die werde ich diese Woche wohl mal ins Feuer giessen. :-)


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