Rücknahme des Steuerbescheides

Alfred @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5583 Tagen) @ Lyra

» Sollte es aber stimmen, gebe ich
» engültig auf, denn - entsprechend Alfred´s Anmerkung - glaube ich nicht, dass ein Richter in eine Ermessensentscheidung eingreift.

Um, wenn es denn möglich ist, die Konfusion zu erhöhen:
Meine Bemerkung, dass VGs sich bei Ermessensentscheidungen schwer tun, ging davon aus, dass es sich um eine solche handelte. Nach dem, was ihr hier gepostet habt, ist ja gerade die Ermessensfreiheit der Verwaltung mehr als fraglich.


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