ZWS für nicht bezogenes geerbtes Haus?

Alfred @, Donnerstag, 05.08.2010 (vor 5424 Tagen) @ mr. gret

Das sieht schlecht aus. Für die Begründung der Steuerpflicht reicht es u.U. aus, wenn sich der Zweitwohnungsinhaber nach den objektiven Gesamtumständen des konkreten Sachverhalts die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Freundin seit 2005 Inhaberin des Hauses ist. Wenn sie seitdem weder versucht hat, das Haus zu verkaufen noch zu vermieten, fällt mir auf Anhieb erst mal nichts ein, wie man die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage nachvollziehbar begründen will.
Das hängt aber entscheidend von der Satzung ab. Die Gemeinde muss eine ZWSt-Satzung haben, sonst dürfte sie keine ZWSt erheben.
Auch die Bemessungsgrundlage muss aus der Satzung ersichtlich sein. Wenn das Haus sanierungsbedürftig ist, könnte man Abschläge geltend machen.

Wehren sollte man sich dennoch. Zur Fristwahrung Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Freundin das Haus für den persönlichen Lebensbedarf weder nutzt, noch jemals genutzt hat oder jemals nutzen wird. Damit ist erst mal Zeit gewonnen. Schnellstmöglich die Satzung besorgen und auswerten.


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