ZWS für nicht bezogenes geerbtes Haus?
» Wehren sollte man sich dennoch. Zur Fristwahrung Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Freundin das Haus für den persönlichen Lebensbedarf weder nutzt, noch jemals genutzt hat oder jemals nutzen wird. Damit ist erst mal Zeit gewonnen. Schnellstmöglich die Satzung besorgen und auswerten.
Ergänzung zur Nichtnutzung
- auch nicht durch Familienangehörige für deren persönlichen Lebensbedarf genutzt,
- wenn möglich durch Wasser-/Stromverbrauch, Müllabfuhr usw. belegen.
In der Satzung prüfen, wie
die Begriffe
- Wohnung.
- Zweitwohnung
definiert werden.
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mr. gret,
05.08.2010
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Alfred,
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